Steine

Grabmalvorsorge – Eine Sorge weniger !

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Wenn Sie die Gestaltung Ihres Grabes selbst in die Hand nehmen, entlasten
Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass Ihr Grab später einmal Ihren
Vorstellungen entspricht.

Grabmalvorsorge

Über uns können Sie einen Vorsorgevertrag mit der
Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH
abschließen, die die spätere Ausführung garantiert überwacht. Auch für sämtliche Grabmalunterhaltsarbeiten können Sie Vorsorgeverträge abschließen.


Was bedeuten Dauergrabmalpflege und Grabmalvorsorge?


DAUERGRABMALPFLEGE

Dauergrabmalpflege ist eine langfristige Hilfestellung für viele Hinterbliebene, die sich aufgrund Ihres Wohnortes, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen, nicht mehr um das Grabmal kümmern können.

Im Dauergrabmalpflegevertrag wird über einen festgelegten Zeitraum bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige, sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabmals,
der Grabumfassung und des Grabzubehörs vereinbart. So ist sichergestellt, dass
die Grabstätte – auch über den Tod hinaus in einem würdigen Zustand bewahrt wird.

GRABMALVORSORGE
Grabmalvorsorge Ist ein Service, der alle Familienangehörige im Todesfall erheblich entlastet und Sicherheit gibt. Sie gewährleistet Ihnen das Erstellen der Grabanlage nach der Beisetzung. Hierbei liefern wir als Steinmetzbetrieb das schon zu Lebzeiten
vertraglich vereinbarte Grabmal mit Grabeinfassung und Zubehör.

Das Leistungsangebot im einzelnen:

Regelmäßige, materialgerechte Reinigung der gesamten Grabanlage.

Regelmäßiges, fachmännisches Tönen der Inschriften.

Regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung der Grabumfassung.

Lieferung der Grabanlage mit Grabmal, Umfassung, Zubehör bei Todesfall.

Demontage und Sicherstellung des Grabmals / der Grabumfassung für Beisetzung

Ergänzung der Inschriften

Neufundamentierung und Montage des Grabmals / der Grabumfassung nach Beisetzung



Ihre Sicherheiten


Der treuhänderisch garantierte Dauergrabmalpflegevertrag / Grabmalvorsorgevertrag wird ausschließlich mit Steinmetzbetrieben abgeschlossen, die vom Friedhofsträger zugelassen und Mitglied der Innung sind.

Der Vertrag beinhaltet Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Dieser Vertrag wird durch die Treuhandstelle geprüft.
Sie verwaltet auch die vom Auftraggeber als Einmalzahlung bei Vertragsabschluß geleistete Vertragssumme und nimmt sämtliche Zahlungen an den Steinmetzbetrieb vor.

Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für die Preissteigerungen sowie notwendige Sonderleistungen verwendet.


Der beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung.

Die regelmäßige Kontrolle der Grabanlage durch die Treuhandstelle garantiert eine ordnungsgemäße Ausführung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen als Steinmetzbetrieb oder der Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks in Hessen,
An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt/Main, gerne zur Verfügung.
www.steinmetzhandwerk-hessen.de

Grabmalpflege

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